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Der PraktikumsbegriffAllgemeine Definition
Freiwilliges Praktikum Ein Praktikum, das in keinem Zusammenhang zur schulischen/universitären Ausbildung steht, sondern freiwillig absolviert wird, z.B. aus Gründen der Berufsfindung bzw. orientierung, nennen wir Freiwilliges Praktikum. Die Vorteile und der Zweck dieses Praktikums habe ich bereits bei der allgemeinen Definition geschildert (- networking...). (Fach)-Hochschulpraktikum Unter dem (Fach)-Hochschulstudium ist allgemein ein Praktikum gemeint, das in Verbindung mit einem Studium an der Universität oder Fachhochschule (FH) absolviert wird. Hierbei ist zu differenzieren, ob das Praktikum vor einem Studium absolviert werden muss also zum Beispiel als Voraussetzung für das Studium gesehen wird, ob es während des Studiums studienbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit oder nach dem Studium absolviert wird. Diese Unterscheidungen müssen vor allem deswegen vorgenommen werden, weil sie aus sozialversicherungstechnischen Gründen von Bedeutung sind. Was diese Unterscheidungen für die Versicherungspflicht bedeuten, wird im Rahmen dieses Workshops noch angesprochen. Vorpraktikum Ist bei einem bestimmten Studiengang ein Praktikum Zulassungsvoraussetzung, sprechen wir von einem Vorpraktikum, da es vor dem Studium absolviert werden muss. Dieses Praktikum bzw. diese Zulassungsvoraussetzung ermöglicht es dem Studenten zu beurteilen, ob das Studium das richtige ist. Er schnuppert schon einmal in die Arbeitswelt der Branche hinein, in der er nach dem Studium voraussichtlich tätig sein wird. Zwischenpraktikum (Pflichtpraktikum) Das Zwischenpraktikum hat seinen Namen, weil es inmitten des Studiums zu absolvieren ist. Von einem Zwischenpraktikum reden wir, wenn dieses ein Pflichtpraktikum ist. Besonders an den praxisorientierten Fachhochschulen sind Praktika integraler Bestandteil eines Studiums. Studenten sollen fachliche Fertigkeiten erwerben und das erlernte Wissen praktisch erproben. Es gibt zwei Arten von Pflichtpraktika: das geregelte Pflichtpraktikum und das ungeregelte. Bei einem geregelten Pflichtpraktikum setzt die Hochschule die Rahmenbedingungen der Praktikums in den Praktikumsordnung fest. Dazu gehören
Nachpraktikum Als Nachpraktikum wird ein Praktikum bezeichnet, dass nach Studienabschluss absolviert wird. Ein Beispiel dafür war das jetzt bereits abgeschaffte Programm Arzt im Praktikum (A.i.P.). Schülerpraktikum Das Schüler- oder Schulpraktikum wird oft als kurzes Berufs- oder Betriebspraktikum bezeichnet. Die Dauer des Praktikums übersteigt selten 14 Tage. In der Hauptschule ist ein Betriebspraktikum meist in der achten oder neunten Jahrgangsstufe vorgesehen. Von Gymnasiasten wird es in der 9. oder 11. Klasse absolviert im Rahmen des Wirtschafts- und Rechtsunterrichts. Dieses Schnupperpraktikum soll dem Schüler die Berufswahl erleichtern und eine Vorstellung der realen Arbeitswelt bieten. Im Fachprofil des bayerischen gymnasialen Lehrplans heißt es dazu: Wirtschafts- und Rechtslehre hat mit seinem Praxisbezug eine Schlüsselstellung im Kontakt der Schule zur Wirtschafts- und Arbeitswelt. Dieser wird hergestellt und gepflegt z.B. durch Betriebserkundungen, Expertenreferate und Betriebspraktika. Weiter steht im Lehrplan für die neunte Klasse (Gymnasium, Bayern): Den Jugendlichen soll bewusst werden, dass die richtige Ausbildungs-, Studien- und Berufswahl und die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung (...) [der] Persönlichkeit und die Gestaltung der Zukunft sind. Um die angesprochene Wahl zu erleichtern, wird im weiteren das berufskundliche Praktikum erwähnt, das hier mit dem Schülerpraktikum gleichzusetzen ist. Auslandspraktikum Im Lebenslauf macht sich ein Auslandspraktikum besonders gut. Personalentscheider wissen es zu schätzen, wenn ein potenzieller Arbeitnehmer bereit ist, über den nationalen Tellerrand hinauszuschauen und Arbeitserfahrungen aus dem Ausland mitbringt. Durch das Auslandpraktikum können nicht nur Fremdsprachenkenntnisse verbessert werden sondern auch die Fähigkeit erworben werden, mit Menschen aus anderen Kulturkreisen umzugehen. Des Weiteren beweist man durch die Absolvierung eines Auslandspraktikums Flexibilität, Mobilität, globales Denken und Anpassungsfähigkeit. Außerdem ist es möglich, Kontakte und Freundschaften zu knüpfen und seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Zu beachten ist allerdings der hohe Organisationsaufwand eines Auslandspraktikum. Da wäre zum Beispiel eventuell eine Arbeitserlaubnis und/oder ein Visum zu beantragen, ein Fremdsprachentest zu absolvieren. Außerdem sind die verschiedenen Besonderheiten bei der Bewerbung in verschiedenen Ländern zu beachten. Daher ist mit der Planung für ein Auslandspraktikum sehr früh zu beginnen, mindestens aber ein Jahr vor dem Wunschtermin. |
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